DRINGENDE ÜBERSETZUNGEN
Wir sind auch Ihr zuverlässiger Partner, wenn es schnell gehen muss. Auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende. Durch die Zusammenarbeit mit Übersetzern aus der ganzen Welt können wir auch kurzfristige Lieferungen realisieren, natürlich in gewohnt hoher Qualität. Fragen Sie uns an, wenn Sie feststellen, dass es dringend wird.
ÜBERSETZUNGEN
Da unsere Kunden uns als verlässlichen Ansprechpartner für alle Arten von Übersetzungen schätzen, können wir zahlreiche mittelständische Unternehmen und verschiedene staatliche Institutionen zu unseren zufriedenen Kunden zählen.
Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von offiziellen Stellen und Behörden anerkannt. In diesen Dokumenten werden Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung mit Angabe von Ort und Datum sowie je nach Bundesland auch mit dem Stempel des Übersetzers/ der Übersetzerin bescheinigt.
DOLMETSCHEN
Wir sind viele Jahre als Dolmetscher für Gerichte, Notare, Anwälte, Polizei, aber auch Privatkunden aktiv. Vor diesem Hintergrund beobachten wir genau, worauf es unseren Auftraggebern und Auftraggeberinnen ankommt und wie Prozesse optimiert werden können. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die sorgfältige Auswahl von unseren Dolmetscher*innen. Dabei haben wir insbesondere zwei Ziele im Blick: Wir sind pünktlich vor Ort und gewährleisten eine optimale Kommunikation mit unseren Kunden. Dies erreichen wir, indem wir ausschließlich Muttersprachler der jeweiligen Zielsprache für Ihren Auftrag auswählen.
Bei der Organisation einer zu dolmetschenden Veranstaltung stehen wir unseren Auftraggebern gegebenenfalls als beratende Dolmetscher*in zur Seite.
Unter Anderem unterstützen wir sprachlich und kulturell Firmen, die ausländische Arbeitskräfte mit Migrationshintergrund beschäftigen.
ZERTIFIZIERTE SPRACHMITTLER
Wir arbeiten mit Sprachmittlern, die ausschließlich für die kommunalen Bereiche geschult sind. Sie sind zertifiziert, jedoch nicht vereidigt. Das heißt, sie können nicht für alle Behörden wie Polizei, Notare oder Gerichte arbeiten. Allerdings: Schulen, Kindergärten, Jobcenter, Arbeitsamt und andere kommunale Bereiche profitieren, weil wir für diese Sprachübermittlung nicht nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) berechnen.
Ohne Wahrung der Verschwiegenheit ist auch hier eine Zusammenarbeit nicht durchführbar. Daher sind auch die Sprachmittler und Sprachmittlerinnen verpflichtet, über sämtliche Inhalte der von uns übermittelten Gespräche Stillschweigen zu bewahren.
PREISE
Für die zu berechnenden Sätze für Dolmetscher/innen und Übersetzet/innen ist das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) maßgeblich. Die Stundensätze für Dolmetscher liegen demnach bei 75 Euro für simultanes Dolmetschen und 70 Euro für zeitversetztes (konsekutives) Dolmetschen. Für Notare, Polizei und andere Behörden, gilt die zuvor festgelegte Honorarvereinbarung.
Stundensätze für Sprachmittlerleistungen werden nach Vereinbarung festgelegt.